Sonntag, 29. April 2012, 17 Uhr im Pfarrheim Isen
Bei Fragen dazu: Tel 08083/8529
„Haftung für die Pflegekosten der Eltern“
Die Referentin Frau von Stetten ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht als auch Miet-und Wohnungseigentumsrecht.
Der Vortrag beschäftigt sich mit den Anspruchsgrundlagen des Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber der Kinder sowie der Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Kinder.
Es wird anhand der Rechtsprechung erläutert , welche Einkünfte der Kinder zu berücksichtigen sind, welche Einkommensbereinigungen anerkannt sind, wie sich die Leistungsfähigkeit eines verheirateten Kindes ohne Eigeneinkommen ermittelt und welches Vermögen einzusetzen ist.
Wurde von den Eltern Vermögen verschenkt, besteht neben dem Unterhaltsanspruch auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Beschenkten insbesondere wegen Verarmung des Schenkers, der vom Sozialhilfeträger übergeleitet wird.
Der Vortrag beschäftigt sich auch mit aktueller Rechtsprechung zur Frage der Überleitung etwaiger Versorgungsansprüche in Übergabe und Überlassungsverträgen auf den Träger der Sozialhilfe, wenn die vertraglich vereinbarte Pflege aufgrund eines Heimaufenthaltes nicht mehr erbracht oder ein Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann.
Nehmen Sie sich Zeit zu diesem interessanten Vortrag: bei freiem Eintritt